Beratung

Beratung zum Thema Pflegegrad

Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung besonders Demenzerkrankungen im Alter der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung. 

Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen werden anhand des NBA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche geprüft.

Die 6 Bereiche:

  1. Mobilität.
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der
  6. Wir bieten dir durch die Weiterbildung die Chance neue Wege zu gehen, mit uns zu wachsen und deine eigenen Ideen zu verwirklichen.
  7. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft.

Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.

Wie beantragt man einen Pflegegrad? 

Um eine Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei gesetzlich Versicherten zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren.

Der Prüfer spricht eine Empfehlung aus, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zuschicken.  

Beratung über Pflegehilfsmittel

Eine Pflegesituation zuhause ist oftmals für alle Beteiligten belastend und kostenintensiv. Helfende Hände, finanzielle Unterstützung oder einfach nur eine Sorge weniger.

Mit dem Pflege-Paket können Sie wenigstens im Bereich "Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch" durchatmen. Denn als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln 40 Euro zum Einmalgebrauch, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Dafür müssen Sie einen Antrag auf Erstattung der Pflegehilfsmittel ausfüllen - den Rest erledigen meistens die Vertragspartner. 

Alle anderen Hilfsmittel werden beim Hausarzt auf Rezept bestellt z.B. Rollstuhl und nach der Genehmigung der Pflegekasse vom Sanitätshaus geliefert.