Jeder von uns kann durch Krankheit, altersbedingte Beschwerden oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Die Pflegebedürftigkeit kann vorübergehend oder dauerhaft eintreten. Die Bewältigung der täglichen Körperpflege und Hygiene wird für den betroffenen Menschen oft unmöglich. Selbst die Nahrungsaufnahme bedarf häufig einer fürsorglichen Hilfegebung. Derart veränderte Lebensumstände erfordern schließlich eine fachgerechte Unterstützung in Ihrem Alltag. Unsere Pflegekräfte setzen alles daran, den Alltag mit Ihnen gemeinsam, in ihrem zu Hause umsichtig und fürsorglich zu gestalten.
„Wir pflegen Sie kompetent und liebevoll“.
Die Kosten für die Grundpflege werden nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Dabei handelt es sich, um eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen mit anerkannten Pflegegrad.
Bei Pflegebedürftigen ohne anerkannten Pflegegrad, werden die Kosten für die Grundpflege privat abgerechnet.